Rund ums Tier

Zoo!!! Ein Besuch der traurig macht
Eingesperrt und zur Schau gestellt. Oft gibt es nur ein dünnes Gitter zwischen Freud und Leid. Im Zoo trennen Begrenzungen die in Gefangenschaft gehaltenen Tiere von sich amüsierenden Menschen. Trotz über hundertjähriger Zoogeschichte und jahrzehntelanger tiergartenbiologischer Forschung hat sich am Leben der im Zoo eingesperrten Tiere nichts Wesentliches geändert. Es fällt leicht bei einer kritischen Auseinandersetzung zu erkennen, was ein Zoo wirklich ist - Eingepferchtsein in einer völlig fremdartigen Umgebung mit künstlichem Licht, und einer widernatürlichen Nähe zu menschlichen Besuchern. Eine erzwungene Untätigkeit, der Verlust der Kontrolle über das eigene Leben und der normalen sozialen Gruppen - vor allem aber der Verlust der eigenen Heimat. Die Tiere leben mehr oder weniger, der quälenden Langeweile des Alltags ausgesetzt, in engen Käfigen oder eng umzäunten "Gefängnissen" ohne wirklichen Sinn. Der Grund, warum sie dennoch existieren wird nur selten kritisch hinterfragt, weil ein Besuch in einem Zoo als Freizeitvergnügen gilt, wo solidarische Traurigkeit fehl am Platz ist. Der eine oder andere Gedanke an ein bisschen Melancholie wird schon am nächsten Gatter verdrängt - für die Tiere ist dieses triste Leben allgegenwärtig.
Aus kommerziellen Gründen und "fragwürdiger" artgerechter Tierhaltung wird Nachwuchs in den Zoos gern gesehen. Dies zieht Besucher in die Zoos und lässt die "Kassen klingeln". Einerseits wird von den Verantwortlichen öffentlich formuliert, dass der Nachwuchs zu artgerechten Haltung gehören wurde und andererseits kann in den Zoos somit garantiert werden, dass das Vielfältige Genmaterial für die "Welt" erhalten bleibe. Nachteil dieses Erklärungsmodell zur Nachzucht von Tieren ist die gesteigerte Anzahl der Tiere in den Zoos, um dieses Problem in den Griff zu bekommen, scheint den Verantwortlichen nur das "Töten" der überzähligen Tiere als Lösungsansatz praktikabel.
Aus all diesen Gründen lehnen wir einen Besuch im Zoo ab. Genauso lehnen wir es ab, Eier aus Legebatterien, Fleisch aus Massentierhaltung oder Pelze von eigens dafür gezüchteten Tieren zu kaufen. Aus ethisch-moralischen Beweggründen dessen Konsequenz die schwindende Unterstützung einer Lobby ist, deren Profit einzig und allein auf Tierquälerei basiert. Aber dem voraus muss ein Umdenken stattfinden, eine Umkehr von Tradition und Gewohnheit zugunsten unser Mitgeschöpfe und so ist die Thematik Zoo immer mehr zu einem Bestandteil der heutigen Tierschutzbewegung geworden.
Das Einsperren und „Zur-Schau-Stellen" von Tieren in Zoos sollte nicht länger gesellschaftlich akzeptiert sein!!!
Ohne Recht kein Schutz
61-jährige Frau ließ einem Welpen mit einer Schere die Ohren abschneiden:
Das Urteil eines Strafgerichts 600€ Geldstrafe.
§ 1 Tierschutzgesetz
Der Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen, für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen!
Doch die Realität spricht eine andere Sprache...
Schätzungsweise werden jährlich ca. 30 000 Tiere gequält und misshandelt, wovon nur rund 6000 Fälle wegen Tierquälerei aktenkundig werden.
Die Tendenz ist weiter steigend!
Leider wird Tierquälerei noch viel zu oft als Ordnungswidrigkeit abgetan, obwohl der Schutz des Tieres ausdrücklich im Grundgesetz festgeschrieben ist.
Auch Tiere haben ein Recht auf Leben und Unversehrtheit!
Deshalb fordern wir härtere Strafen und Tierhalteverbot für Tierquäler.
Wenn Sie Zeuge von Misshandlung werden.......
Menschen, die Tiere verwahrlosen lassen, sie schlagen, misshandeln oder sie trotz Erkrankung nicht tierärztlich behandeln lassen, verstoßen gegen das Deutsche Tierschutzgesetz. Wird man Zeuge solchen Tierleids, so sollte man sich umgehend an das zuständige Veterinäramt oder an die Polizei wenden. Telefonnummer und Adresse des Veterinäramtes kann über die telefonische Auskunft oder die Behörde ermittelt werden.
Je genauere Informationen dem Veterinäramt oder - im Fall dringenden Handlungsbedarfs - der Polizei vorliegen, desto schneller kann dem Tier geholfen werden. Dazu gehören eine ausführliche, schriftliche Darstellung des Tatbestandes sowie die vollständige Adresse des Tierhalters. Beweisfotos, vorhandene Zeugen und die eigene Bereitschaft als Zeuge aufzutreten sind eine wichtige Ergänzung. Darüber hinaus sollte sich jeder, der eine Tat anzeigt, ein Aktenzeichen geben lassen und nachfragen, was aus der Anzeige geworden ist.
Gerät ein Tier in Not - ein Hund droht zu ertrinken, eine Katze sitzt verletzt im Baum und kann nicht allein herunter - kann die Feuerwehr benachrichtigt werden. Diese Möglichkeit sollte jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn man aus eigener Kraft dem Tier nicht helfen kann. Die Kostenfrage sollte im Vorwege geklärt werden.
Befindet sich ein Tier so erheblich in Not, dass es sterben oder zu Schaden kommen könnte, besteht die Möglichkeit, z. B. ein Wagenfenster einzuschlagen oder eine Tür einzutreten, um ein darin möglicherweise leidendes Tier zu befreien. Solche Handlungen haben nach den Vorschriften des rechtfertigenden Notstandes (§ 228 BGB) keine strafrechtlichen und zivilrechtlichen Sanktionen zur Folge.
Informieren Sie in diesem Fall aber auch vorsorglich die Polizei, um sich abzusichern.
Grundsätzlich gilt: Mangelhafte Haltungsbedingungen von Haustieren basieren häufig auf Unkenntnis oder fehlendem Interesse für die Bedürfnisse der Tiere. Deshalb hilft es hier manchmal schon dem Halter freundlich zu verdeutlichen, dass sein Tier leidet und wie dem abgeholfen werden kann.




